Feuerverbot - Waldbrandgefahr!
Gem. §§ 23, 24 der Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) muss wegen der bestehenden akuten Brandgefahr durch die Stadt Hammelburg bis auf Weiteres ein generelles und absolutes Verbot für jegliche Art von offenem Feuer - auch in bestehenden, auf Dauer angelegten Feuerstellen - im Gesamtgebiet von Hammelburg ohne Ausnahme ausgesprochen werden. Grillen mit Holzkohle im privaten Bereich innerorts ist von diesem Verbot ausgenommen.
Das Verbot von offenem Feuer gilt sowohl für ausgewiesene Grillplätze, als auch für Lagerfeuer auf privaten Grundstücken. Angesichts der anhaltend warmen und trockenen Witterung besteht in unserer Region, insbesondere für Wälder, Hecken, Trockenrasenflächen etc. allerhöchste Brandgefahr. Die Stadt Hammelburg ist angesichts der hohen Brandgefahr somit verbindlich gehalten, jegliche Art von offenem Feuer ausnahmslos zu untersagen.
Wir fordern die Bevölkerung im eigenen Interesse dringend auf - auch im Hinblick auf mögliche Regressforderungen - sich an das ausgesprochene Verbot zu halten.
Quelle: Stadt Hammelburg
https://www.hammelburg.de/communice-news/news/artikel/feuerverbot-waldbrandgefahr-282